#27 Nie mit Regenschirm durch Japan – Was am Rad leuchten, klingeln und am Kopf sitzen muss

Zwei Burschen am Berg finden „Rennradl fahren ist voll cool!“ – wir auch, aber bitte mit Licht. Dazu die LZK zu Teil 1, ein AirTag unter der Klingel, Helm und Schmerzensgeld und Martins erstes Autogramm.

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Los geht’s mit: Begrüßung

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Worum es geht

Martin fährt mit dem Rad zur Arbeit und das erste Mal mit Rucksack heim – 30 Kilometer, 500 Höhenmeter und danach die Frage an Dani: Wie kann man bitte mit Rucksack Rad fahren? Ihre Antwort: „Ich mache es halt einfach.“ Dazu Danis erste 100er-Runde seit Längerem, zwei Burschen am Berg, die ihr „Rennradl fahren ist voll cool!“ nachrufen, und Martins erstes Autogramm – für eine 13-Jährige, die einmal einen Ironman machen will.

Außerdem gibt's Tadel: Helmut hört uns jeden Morgen auf dem Weg zur Arbeit, und unsere Live-Folge war da noch nicht online. Wir haben verstanden – ab jetzt wieder freitags um 06:07. Martin hat ihn beim King of the Lake getroffen, dem größten Zeitfahren Europas: 47 Kilometer rund um den Attersee, mit einem Rekordschnitt von über 50 km/h.

Dann endlich Radrecht Teil 2, eingeleitet von der versprochenen Lernzielkontrolle: Dani fragt ab, Martin kommt bei den Promille kurz ins Schwimmen, und bei den Rennradmerkmalen verwirren wir uns gegenseitig. Es geht um Licht und Rückstrahler (auch tagsüber!), warum ein blinkendes Rücklicht in Österreich erlaubt ist und in Deutschland nicht, warum das Rennrad als einziges Rad keine Klingel braucht und wie ein AirTag unter der Klingel beim Diebstahl hilft. Dazu Spanien, wo ab 1. Oktober außerorts Helmpflicht für alle gilt und Autos zum Überholen die Spur wechseln müssen, und was es in Österreich beim Schmerzensgeld bedeutet, ohne Helm unterwegs zu sein.

Und zum Schluss die Kuriosität der Woche: In Japan drohen fürs betrunkene Radfahren fünf Jahre Haft oder eine Million Yen, und mit aufgespanntem Regenschirm darf man dort auch nicht fahren. Eine Folge über Licht, Helm und Klingel und die Erkenntnis, dass ein Rucksack auf 30 Kilometern länger wird.

Schöne Grüße an die Füße!

Shownotes

Martin fährt das erste Mal mit Rucksack von der Arbeit heim und fragt sich nach 30 Kilometern, wie Dani das jeden Tag macht. Dazu zwei Burschen am Berg, die Dani „Rennradl fahren ist voll cool!“ nachrufen, Martins erstes Autogramm und Tadel von Helmut, weil unsere Live-Folge morgens noch nicht online war.

Dann endlich Radrecht Teil 2: Nach der Lernzielkontrolle zu Teil 1 geht es um Licht und Rückstrahler, Blinken in Österreich und Deutschland, die Klingel (und was man darunter verstecken kann), die neuen Regeln in Spanien und was ein fehlender Helm beim Schmerzensgeld bedeutet.

Und warum man in Japan nie mit aufgespanntem Regenschirm Rad fahren sollte – und schon gar nicht betrunken.

Themen dieser Folge

  • Mit Rucksack zur Arbeit: 30 km, 500 Hm und ein beleidigter Rücken
  • „Rennradl fahren ist voll cool!“ – Danis Begegnung am Berg
  • Martins erstes Autogramm für eine 13-Jährige mit Ironman-Ziel
  • Tadel von Helmut: ab jetzt wieder freitags um 06:07
  • King of the Lake: 47 km rund um den Attersee mit über 50 km/h Schnitt
  • Die Lernzielkontrolle zu Radrecht Teil 1
  • Licht und Rückstrahler – auch tagsüber Pflicht
  • Blinkendes Rücklicht: in Österreich erlaubt, in Deutschland nicht
  • Keine Klingelpflicht am Rennrad und der AirTag unter der Klingel
  • Spanien ab 1. Oktober: Helmpflicht außerorts und Spurwechsel beim Überholen
  • Ohne Helm unterwegs: Mitverschulden und gekürztes Schmerzensgeld
  • Japan: fünf Jahre Haft oder eine Million Yen

📖 Zum Nachlesen – Radrecht Teil 1 im Journal: https://watt-the-f.com/journal/radrecht-oesterreich-teil-1/

📖 Radrecht Teil 2 im Journal: https://watt-the-f.com/journal/radrecht-oesterreich-teil-2/


💬 Fahrt ihr mit Rucksack – und wenn ja, wie macht ihr das bitte? Und was habt ihr am Rad an Licht – blinkt's bei euch? Schreibt uns auf Instagram oder per Mail.

Schöne Grüße an die Füße! 🦶⚡

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