Was muss am Rad leuchten, was muss klingeln, und was gehört auf den Kopf? Nach Promille und Radwegpflicht in Teil 1 geht es hier um Licht, Rückstrahler, Klingel und Helm, wieder für Österreich und mit Blicken nach Deutschland, Spanien und Japan. Das ist unser Stand vom Oktober 2026 und keine Rechtsberatung.
Licht und Rückstrahler
Wie gut man im Dunkeln zu sehen ist, hängt auch davon ab, mit welchem Rad man fährt. Dani hat am Gravelbike auf jeder Speiche einen länglichen Reflektor kleben, und als wir uns das einmal testweise im Scheinwerferlicht eines Autos angeschaut haben, war das Rad richtig gut zu sehen. Weil am Gravelbike die Reflektoren an den Pedalen fehlen, trägt sie Reflektorbänder an den Beinen, dazu einen Rucksack mit reflektierender Hülle und über dem Helm eine Neonhülle, die eigentlich gegen den Regen gedacht ist und trotzdem fast immer oben bleibt. Martin meint, damit schaut sie aus wie ein Playmobil-Mandl. Ganz schlimm, sagt Dani.
Eine Stirnlampe hat sie immer dabei, seit ihr einmal unterwegs das Licht ausgegangen ist. „Ab und an denk ich mir, ah ja, geht noch … und dann geht’s doch nicht mehr.“ Danach hat sie sich geschworen, dass ihr das nie wieder passiert, weil es richtig unverantwortlich ist.
Kontrolliert wurde Dani auch schon. Am Arbeitsweg kam sie zu einem Autounfall, die Autos standen, und eine Polizistin lotste sie seitlich vorbei und schaute sich dabei das Rad genau an. Ausgerechnet in diesem Moment war der Akku vom Frontlicht leer. Weiterfahren durfte Dani trotzdem, sie sollte nur das Frontlicht einschalten, und das ging ein paar Meter später wieder aus. Solche Kontrollen finden wir gut, es dürfte ruhig mehr davon geben.
Martin fährt vorne mit seinem großen Lupine-Licht, bei dem man ihn, wie er sagt, schon aus zwanzig Kilometern sieht, und hinten teilweise mit zwei Rücklichtern. Seit es morgens und abends so schnell finster wird, liegt außerdem der gelbe Warngurt in der Tasche, den er schon beim RACA getragen hat.
Unabhängig vom Licht braucht nach unserer Recherche jedes Rad, das nicht in die Rennrad-Kategorie fällt, Rückstrahler: weiß nach vorne, rot nach hinten, dazu seitlich. Und zwar auch tagsüber, das ist kein Nachtthema. Wer E-Bike, Mountainbike, Citybike oder Trekkingbike fährt, muss das alles haben. Auch an die Pedale gehören Reflektoren, beim Rennrad werden stattdessen Aufkleber auf der Kurbel geduldet, wie sie bei Ultra-Rennen ohnehin Pflicht sind.
Blinken darf nur das Rücklicht, und nur in Österreich
In Österreich darf das Rücklicht blinken, was meist auch den Akku schont. Im Alltag wird man damit besser gesehen, weil einem Auto ein blinkendes Licht schneller auffällt als ein kleines rotes Dauerpünktchen. Genau deshalb ist es für Betreuerfahrzeuge bei Rennen so mühsam, lange hinter so einem Licht herzufahren.
In Deutschland sind blinkende Schlussleuchten dagegen unzulässig, laut § 67 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Wer im Finstern mit blinkendem Rücklicht nach Passau fährt, muss an der Grenze also stehen bleiben und auf Dauerlicht umschalten. Dani hatte genau diese Situation an einem Wochenende am Inn, wo ihre Runde zwischen Österreich und Deutschland hin- und herhüpft: in Deutschland auf Dauerlicht, in Österreich wieder auf Blinken, weil man da besser gesehen wird. Eine echte Grenzerfahrung.
Vorne darf das Licht auch in Österreich nicht blinken. Das erklärt sich von selbst, denn mit dem Scheinwerfer will man ja auch etwas sehen.
Klingel und AirTag
Das Rennrad ist das einzige Rad ohne Klingelpflicht, und darüber regen sich regelmäßig alle auf. Martin hat am Rennrad keine Klingel. Würde er auf einer flachen Strecke mit viel Stadt pendeln, käme ihm aber wohl eine große Glockenklingel auf den Lenker. Sein Weg ins Büro führt beim Pleschinger See auf den Damm, über die Steyregger Brücke und hinten herum in die Wiener Straße, und dort ist kaum jemand unterwegs.
Dazu gibt es einen Lifehack: Klingeln, unter die man einen AirTag legen kann, falls das Rad gestohlen wird. Von außen sieht man der Klingel nicht an, was darunter steckt. Bekannter sind Halterungen unter dem Sattel, in der Sattelstütze oder in einer Öffnung im Rahmen, also irgendwo, wo man den AirTag nicht schnell findet und ausbauen kann. Einen Haken hat die Sache. Damit niemand heimlich getrackt wird, warnt das iPhone inzwischen, wenn länger ein fremder AirTag mit einem unterwegs ist. Diese Meldung bekommt dann auch, wer dein Rad klaut. Im Zug oder im Bus kann sie schon auftauchen, wenn jemand in der Nähe einen AirTag in der Tasche hat.
Helm
In Spanien gilt ab 1. Oktober außerorts Helmpflicht für alle, nicht mehr nur für bestimmte Gruppen. Außerdem müssen Autos hinter Radfahrern Abstand halten, wenn sie nicht gleich überholen können, und auf zweispurigen Straßen zum Überholen auf die andere Spur wechseln. Damit ist dort zumindest auf zweispurigen Straßen auch die Diskussion ums Nebeneinanderfahren erledigt.
Einen Helm sollte aus Martins Sicht jeder tragen, der ein Fahrrad von A nach B bewegt, egal wo und egal wie weit. Ohne Helm zu fahren, findet er unverantwortlich, „selbst für fünfhundert Meter“. Wenn er am Donauradweg in Linz Leute ohne Helm sieht oder den Helm am Lenker hängen, kriegt er Zustände.
In Österreich hat ein fehlender Helm rechtliche Folgen, allerdings nicht für alle. Wer als sportlich ambitionierter Rennradfahrer ohne Helm in einen Unfall verwickelt wird, bekommt ein Mitverschulden, auch wenn er ihn nicht verschuldet hat. Fährt euch also jemand über den Haufen und ihr tragt keinen Helm, kriegt ihr eine Teilschuld. Dasselbe gilt fürs Training mit Rennrad oder Gravelbike und fürs Training für Ultra-Rennen: Ohne Helm droht immer eine Kürzung der Schadenersatzansprüche. Martin hält das für eine gute Regelung, damit mehr Leute einen Helm tragen.
Ein normaler Alltagsradler in der Stadt, der ohne Helm fährt, bekommt dagegen kein Mitverschulden, und das findet Martin schade. Vielleicht liegt es daran, dass ein Alltagsrad mehr Sicherheitsausstattung haben muss, während das Rennrad einiges davon nicht braucht und man damit schneller und sportlicher unterwegs ist.
Beim E-Bike ohne Helm wird das Schmerzensgeld auch dann gekürzt, wenn der Autofahrer schuld ist, und zwar um 20 Prozent. So hat es der Oberste Gerichtshof entschieden, mit der Begründung, dass es für E-Bikes ein allgemeines Helmbewusstsein geben sollte. Es geht dabei um das Schmerzensgeld für Verletzungen, die der Helm verhindert hätte.
In Deutschland gibt es keine Helmpflicht und für Alltagsradler auch kein Mitverschulden. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg bestätigt, nachdem der Bundesgerichtshof es schon so gesehen hatte. Dass Deutschland und Österreich bei solchen Punkten so unterschiedlich sind, finden wir ein bisschen schade.
Kurios: Japan
Aus Teil 1 kennt ihr Großbritannien, wo Radfahrer rechtlich bis heute ein bisschen wie Kutschen behandelt werden. Noch strenger ist Japan. Dort kostet betrunkenes Radfahren fünf Jahre Gefängnis oder eine Million Yen, nach unserer Umrechnung 5.608 Euro. Wer am Rad das Smartphone benutzt, zahlt 12.000 Yen, eine rote Ampel kostet 6.000 Yen, und fürs Nebeneinanderfahren, das in Japan ebenfalls verboten ist, sind es 3.000 Yen. Auch mit aufgespanntem Regenschirm darf man dort nicht Rad fahren. Wer also nach Japan fährt, sollte dort nie mit offenem Regenschirm radeln und schon gar nicht betrunken, sonst wird der Aufenthalt womöglich deutlich länger als geplant.




