Radrecht, Teil 1: Promille, Radwegpflicht und was ein Rennrad laut Gesetz ist

Wie viel Promille am Rad erlaubt sind, wann der Radweg Pflicht ist, woran man das am Schild erkennt und warum die Felgenbreite dabei zählt: Martins Radrecht-Recherche für Österreich.

· 5 Min Lesezeit · Dani & Martin
Blick von oben auf ein Rad mit Rennlenker und Zeitfahraufsatz, darunter das Vorderrad auf dem AsphaltFoto: eigene Fotos

Kann dich eine Radausfahrt 5.900 Euro kosten, ohne dass am Rad auch nur eine Schraube kaputtgeht? Kann sie. Rund ums Radfahren kursiert viel gefährliches Halbwissen, deshalb hat sich Martin durch Straßenverkehrsordnung und Fahrradverordnung gewühlt. Hier steht, was er für Österreich herausgefunden hat, mit ein paar Blicken nach Deutschland und darüber hinaus. Das ist unser Stand vom September 2026 und keine Rechtsberatung. Teil 2 mit Licht, Rückstrahlern, Klingel und Helm ist inzwischen erschienen.

Alkohol am Rad

In Österreich darf man grundsätzlich auch mit etwas Alkohol Rad fahren, aber nur bis 0,8 Promille im Blut beziehungsweise 0,4 Milligramm pro Liter in der Atemluft. Das gilt für jede Art von Fahrrad, also auch für E-Bikes. Darüber geht es ab 800 Euro los, gestaffelt nach Promillewert. Ab 1,6 Promille oder wenn man den Alkotest verweigert, sind es 1.600 bis 5.900 Euro.

Wer sein Rad schiebt, ist laut Gesetz Fußgänger. Und Fußgänger dürfen, anders als Radfahrer, nicht einfach routinemäßig auf Alkohol kontrolliert werden. Daher kommt der alte Rat, das Rad nach dem Heurigen heimzuschieben.

Eine Urban Legend ist, dass einem in Österreich automatisch der Führerschein abgenommen wird, wenn man betrunken Rad fährt. Einen automatischen Entzug wegen Radfahrens gibt es nicht, auch nicht nach einer Routinekontrolle am Rad. Kommen aber Zweifel an der Verkehrszuverlässigkeit auf, kann die Behörde ein Verfahren mit amtsärztlichem Gutachten einleiten, und dann kann der Führerschein doch wackeln. Auslöser kann ein Unfall sein, aber auch ein sehr hoher Promillewert oder wenn es nicht das erste Mal war.

In Deutschland läuft das anders. Eine Promillegrenze, ab der es einfach ein Bußgeld gibt, kennt das deutsche Recht fürs Rad nicht. Ab 1,6 Promille gilt man aber als absolut fahruntüchtig, das ist ein Straftatbestand nach § 316 Strafgesetzbuch mit Gerichtsverfahren, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann folgen, und der Führerschein kann durchaus weg sein. Mit Ausfallerscheinungen ist man dort schon ab 0,3 Promille dran.

Muss ich auf den Radweg?

Die meistdiskutierte Frage. Laut § 68 der Straßenverkehrsordnung gilt für jedes einspurige Fahrrad grundsätzlich die Radweg-Benützungspflicht, und mit Verkehrsbehinderung hat das nichts zu tun. Die Ausnahme: Wer mit einem Sport- beziehungsweise Rennrad auf einer Trainingsfahrt unterwegs ist, hat Wahlfreiheit. E-Bikes fallen nicht darunter.

Was ein Rennrad ist, regelt § 4 Absatz 1 der Fahrradverordnung mit vier Merkmalen:

  • Eigengewicht höchstens 12 Kilogramm. Bei Gravelbikes wird es da meistens schon knapp.
  • Ein Rennlenker.
  • Äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 Millimeter. Das erfüllen die klassischen Rennrad-Dimensionen.
  • Äußere Felgenbreite höchstens 23 Millimeter. Das stammt aus der Zeit, in der die Verordnung entstanden ist, und kaum ein aktuelles Rad erfüllt es noch. In der Praxis wird es großzügig gehandhabt und meist nicht nachgemessen, im Streitfall zählt aber der Wortlaut der Verordnung. Achtung: Felgenbreite ist nicht Reifenbreite.

Und was ist eine Trainingsfahrt? Das ist im Gesetz nicht definiert. Üblicherweise legen Versicherungen, Polizei und Gerichte es so aus, dass die Fahrt einer Radsportveranstaltung vergleichbar sein muss, was Ausrüstung, Tempo und sportlichen Zweck angeht. In Jeans, T-Shirt und Sneakers ist das keine Trainingsfahrt, und wer mit 3 km/h dahinrollt, obwohl er 30 fahren könnte, auch nicht. Bergauf kann aber auch 10 km/h sportlich sein. Im Zweifel entscheidet zuerst der Beamte vor Ort.

Befreit sind außerdem Räder mit Anhänger, solange der Anhänger höchstens einen Meter breit ist, und mehrspurige Räder wie Trikes bis zu dieser Breite: Sie dürfen wählen. Ist der Anhänger oder das Rad breiter, ist der Radweg sogar verboten, dann geht es auf die Fahrbahn.

Rundes oder eckiges Schild

Der Aha-Moment: Ein rundes blaues Schild heißt Radweg mit Benützungspflicht, ein eckiges blaues Schild heißt Radweg ohne Benützungspflicht, und dort haben alle die Wahl, auch E-Biker. Am Symbol sieht man außerdem, ob sich Fußgänger und Radfahrer den Weg teilen oder ob er getrennt ist. Ist ein Radweg nicht benützbar, etwa wegen Schnee oder einer Baustelle, gilt die Pflicht ebenfalls nicht. Man muss sich also nicht durch die Baustelle kämpfen.

In Deutschland gilt die Pflicht nur bei einem blauen Schild, ohne Schild darf man immer wählen. Dazu gibt es dort eigene Regeln für Kinder: Bis acht Jahre müssen sie auf dem Gehweg fahren, bis zehn dürfen sie es, und eine Begleitperson darf mit.

Kinder am Rad in Österreich

Allein Rad fahren darf man ab zwölf. Darunter nur mit einer Aufsichtsperson ab 16, der zwei Jahre ältere Bruder reicht also nicht, oder mit Radfahrausweis. Den gibt es ab dem vollendeten neunten Lebensjahr, wenn man die vierte Schulstufe besucht, sonst ab zehn. Deshalb macht man ihn meist in der vierten Klasse Volksschule. Am Gehsteig ist Radfahren verboten, auch für Kinder.

Kurios: Großbritannien und die Helmpflicht

In Großbritannien gelten Tempolimits nicht für Fahrräder. Dafür gibt es seit 1861 den Tatbestand „wanton or furious driving“, der bis zu zwei Jahre Haft bringen kann, wenn jemand verletzt wird. Nach genau diesem Kutschen-Paragrafen wurde 2017 ein Fixie-Fahrer ohne Vorderbremse verurteilt. Betrunken am Rad fällt nach einem Gesetz von 1872 unter „drunk in charge of a carriage, horse, cattle or steam engine“. Radfahrer werden rechtlich also bis heute ein bisschen wie Kutschen und Dampfmaschinen behandelt.

Die erste allgemeine Helmpflicht weltweit hatte Australien: 1990 im Bundesstaat Victoria, landesweit ab 1992. Die Tragequote stieg damals von 31 auf 75 Prozent, die Radnutzung von Kindern ging danach aber deutlich zurück, in Melbourne im ersten Jahr um 36 Prozent. In Europa hat Spanien eine Helmpflicht, für Erwachsene aber nur außerorts, unter 16 immer. Unser Rat, ganz ohne Paragraf: Setzt den Helm auf, macht ihn zu, und er gehört auf den Kopf, nicht an den Lenker.

Warum eigentlich nur Kinder eine Prüfung machen

Martin kam neulich auf der Steyregger Brücke langsam zur Stelle, an der er links abbiegen muss. Ein Mountainbiker, der sein Rad nicht unter Kontrolle hatte, kam ihm links am Gehweg entgegen, und nur eine schnelle Notreaktion verhinderte den Zusammenstoß neben einer viel befahrenen Straße. Wir zwingen unsere Kinder zur Radfahrprüfung und verlangen von Erwachsenen nie wieder etwas. Eine Auffrischung für Erwachsene, gerade wenn man sich ein E-Bike kauft, wäre aus unserer Sicht keine schlechte Idee.

Dieser Beitrag beruht auf unserer Podcast-Folge. Gespräch und Inhalte sind von uns, beim Verschriftlichen hat KI geholfen, freigegeben haben wir ihn selbst.

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